Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2026
Schnelle Antwort: Wer ehrenamtlich tätig ist, darf Geld bekommen, ohne sofort Steuern zahlen zu müssen. Die Ehrenamtspauschale liegt bei 840 Euro pro Jahr, die Übungsleiterpauschale bei 3.000 Euro. Wer diese Grenzen nicht überschreitet, muss nichts beim Finanzamt angeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro pro Jahr (steuerfrei und sozialabgabenfrei).
- Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro pro Jahr und gilt für Trainer, Betreuer oder Ausbilder.
- Beide Pauschalen lassen sich nicht gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit nutzen.
- Einnahmen über diesen Grenzen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
- Ehrenamtliche sind in vielen Bereichen automatisch über den Verein oder die Organisation versichert.
- Wer Bürgergeld (früher Hartz IV) bekommt, darf unter bestimmten Bedingungen trotzdem ehrenamtlich arbeiten.
- Ausgaben für das Ehrenamt lassen sich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen.
- Rechtliche Risiken bestehen vor allem bei Haftung, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
- Das Ehrenamt wirkt sich kaum direkt auf die Rente aus, außer in bestimmten Sonderfällen.
- Typische Fallen: fehlende Verträge, falsche Einstufung der Tätigkeit, Überschreitung der Pauschalen ohne Wissen.
Was gilt als steuerfrei bei ehrenamtlicher Arbeit?
Nicht jede Zahlung ans Ehrenamt ist automatisch steuerfrei. Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen der gesetzlich festgelegten Pauschalen bleiben. Wer mehr bekommt, muss den Mehrbetrag versteuern.
Konkret gibt es zwei Wege:
- Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): Bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Gilt für alle, die in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen tätig sind.
- Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG): Bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Gilt für Trainer, Betreuer, Ausbilder, Erzieher oder Pfleger in gemeinnützigen Einrichtungen.
Wichtig: Diese Beträge gelten pro Person und pro Jahr, nicht pro Verein. Wer in zwei Vereinen tätig ist, darf die Pauschalen trotzdem nur einmal nutzen.
Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche sein?
Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Für „normale“ Ehrenamtliche liegt die Grenze bei 840 Euro jährlich, für Übungsleiter bei 3.000 Euro jährlich.
Darüber hinaus können echte Auslagenerstattungen (z. B. Fahrtkosten, Materialkosten) zusätzlich steuerfrei erstattet werden, solange sie nachgewiesen werden. Das ist kein Teil der Pauschale, sondern ein eigener Topf.
Praxisbeispiel: Du trainierst eine Jugendmannschaft und bekommst 200 Euro im Monat. Das sind 2.400 Euro im Jahr. Damit liegst du unter der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro, also alles steuerfrei. Kein Stress mit dem Finanzamt.
Unterschiede zwischen Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale
Das ist eine der häufigsten Fragen, ehrlich gesagt. Beide klingen ähnlich, aber sie gelten für unterschiedliche Tätigkeiten.
| Merkmal | Übungsleiterpauschale | Ehrenamtspauschale |
|---|---|---|
| Betrag pro Jahr | 3.000 Euro | 840 Euro |
| Gesetzliche Grundlage | § 3 Nr. 26 EStG | § 3 Nr. 26a EStG |
| Typische Tätigkeiten | Trainer, Betreuer, Ausbilder, Pfleger | Vorstandsarbeit, Verwaltung, allgemeines Ehrenamt |
| Kombination möglich? | Ja, aber nicht für dieselbe Tätigkeit | Ja, aber nicht für dieselbe Tätigkeit |
Wer beide Tätigkeiten ausübt (z. B. Trainer und gleichzeitig Kassenwart), kann theoretisch beide Pauschalen nutzen. Aber das geht nur, wenn es sich um klar getrennte Tätigkeiten handelt. Das Finanzamt schaut da genauer hin.
Muss ich ehrenamtliche Einnahmen beim Finanzamt angeben?
Nein, solange du innerhalb der Pauschalen bleibst. Einnahmen bis 840 Euro (Ehrenamtspauschale) oder bis 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) musst du nicht in der Steuererklärung angeben.
Überschreitest du diese Grenzen, wird der Mehrbetrag als Einkommen gewertet und ist steuerpflichtig. Du musst ihn dann in der Steuererklärung unter „sonstige Einkünfte“ eintragen.
Typischer Fehler: Viele gehen davon aus, dass die Pauschale automatisch für jeden gilt. Aber: Die Organisation muss gemeinnützig anerkannt sein. Wer für einen nicht-gemeinnützigen Verein tätig ist, hat keinen Anspruch auf die Steuerfreiheit.
Welche Versicherungen brauche ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit?
Viele Ehrenamtliche sind über die Organisation automatisch versichert. Das gilt aber nicht überall und nicht für alles.
- Gesetzliche Unfallversicherung: In vielen Bundesländern sind Ehrenamtliche automatisch über die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen versichert, wenn sie für gemeinnützige Organisationen tätig sind.
- Haftpflichtversicherung: Viele Vereine haben eine Vereinshaftpflicht, die auch Ehrenamtliche abdeckt. Frag beim Verein nach, ob das der Fall ist.
- Private Absicherung: Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung ab. Die kostet meist unter 100 Euro im Jahr.
Mein Tipp: Frag deinen Verein oder deine Organisation direkt, welche Versicherungen bestehen. Lass dir das schriftlich geben. Das klingt bürokratisch, rettet dich aber im Ernstfall.
Kann ich neben Bürgergeld (früher Hartz IV) ehrenamtlich arbeiten?
Ja, das geht. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, auch wenn du Bürgergeld beziehst. Allerdings gibt es Grenzen.
Aufwandsentschädigungen bis zu einem bestimmten Betrag werden nicht als Einkommen angerechnet. Seit 2023 gilt ein Freibetrag von 250 Euro pro Monat für Einnahmen aus Ehrenämtern. Alles darüber wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Wichtig: Du musst die ehrenamtliche Tätigkeit beim Jobcenter melden. Wer das vergisst, riskiert Rückforderungen. Das meine ich ernst.
Welche rechtlichen Risiken gibt es beim Ehrenamt?
Das Thema wird oft unterschätzt. Ehrenamtliche haften grundsätzlich für Schäden, die sie verursachen, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Seit 2013 gilt in Deutschland: Ehrenamtliche, die unentgeltlich oder gegen eine Vergütung bis 840 Euro jährlich tätig sind, haften gegenüber dem Verein nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 31a BGB). Das schützt dich im Innenverhältnis.
Gegenüber Dritten (also geschädigten Personen) haftest du aber weiterhin voll. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung so wichtig.
Weiteres Risiko: Wer als Vorstand eines Vereins tätig ist, trägt besondere Verantwortung. Fehler bei der Buchführung oder Steuererklärung können zur persönlichen Haftung führen.
Wie wirkt sich ehrenamtliche Arbeit auf meine Rente aus?
Ehrlich gesagt: kaum. Ehrenamtliche Tätigkeiten führen in der Regel nicht zu Rentenansprüchen, weil keine Sozialabgaben abgeführt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: In einigen Bundesländern gibt es Anerkennungsprogramme, die ehrenamtliches Engagement mit kleinen Rentenbonus-Modellen honorieren. Das ist aber kein bundesweiter Standard und die Beträge sind gering.
Wer Rentenansprüche aufbauen will, sollte das Ehrenamt nicht als Ersatz für bezahlte Arbeit sehen.
Welche Kosten kann ich als Ehrenamtlicher absetzen?
Wer auf die Auszahlung der Aufwandsentschädigung verzichtet und stattdessen eine Spendenbescheinigung erhält, kann diesen Betrag als Sonderausgabe absetzen. Das nennt sich „Aufwandsspende“.
Außerdem kannst du echte Ausgaben für das Ehrenamt als Werbungskosten geltend machen:
- Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer)
- Arbeitsmittel (z. B. Sportausrüstung für den Trainerbetrieb)
- Telefonkosten, anteilig
- Fortbildungskosten
Voraussetzung: Die Ausgaben übersteigen die erhaltene Aufwandsentschädigung. Wer 840 Euro bekommt und 1.200 Euro ausgibt, kann die Differenz von 360 Euro als Werbungskosten angeben.
Was passiert, wenn ich die Ehrenamtspauschale überschreite?
Der Betrag über der Pauschale wird als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Du musst ihn in der Steuererklärung angeben.
Ob du tatsächlich Steuern zahlst, hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Wer unter dem Grundfreibetrag (2026: rund 11.784 Euro) bleibt, zahlt trotzdem keine Steuern. Wer darüber liegt, zahlt auf den Mehrbetrag den normalen Einkommensteuersatz.
Typische Falle: Die Organisation zahlt mehr als erlaubt, ohne den Ehrenamtlichen darauf hinzuweisen. Dann sitzt der Ehrenamtliche mit einer unerwarteten Steuerlast da. Kläre das vorher schriftlich.
Für wen lohnt sich ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich?
Steuerlich lohnt sich das Ehrenamt vor allem für Menschen, die ohnehin wenig verdienen und die Pauschalen voll ausschöpfen können, ohne in die Steuerpflicht zu rutschen.
Wer gut verdient und die Aufwandsspende nutzt, kann über die Sonderausgaben zumindest einen Teil der Steuer zurückbekommen. Das ist aber kein Hauptmotiv fürs Ehrenamt, und das sollte es auch nicht sein.
Welche Fallen gibt es bei der Abrechnung und wie schütze ich mich rechtlich?
Die häufigsten Fehler in der Praxis:
- Kein schriftlicher Vertrag: Ohne Vertrag gibt es im Streitfall keine Grundlage. Auch beim Ehrenamt empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung über Aufgaben und Vergütung.
- Falsche Einstufung der Tätigkeit: Wer als Übungsleiter eingestuft wird, aber eigentlich Verwaltungsarbeit macht, riskiert Probleme mit dem Finanzamt.
- Überschreitung der Pauschalen ohne Wissen: Die Organisation zahlt zu viel, der Ehrenamtliche merkt es nicht rechtzeitig.
- Fehlende Versicherungsnachweise: Im Schadensfall stellt sich heraus, dass kein Versicherungsschutz bestand.
So schützt du dich: Lass dir vom Verein schriftlich bestätigen, welche Versicherungen bestehen. Halte Einnahmen und Ausgaben sauber fest. Und frag im Zweifel einen Steuerberater, der sich mit gemeinnützigen Organisationen auskennt.
FAQ: Ehrenamtliche Tätigkeit und Vergütung
Kann ich in mehreren Vereinen die Ehrenamtspauschale nutzen? Nein. Die 840 Euro gelten pro Person und pro Jahr, nicht pro Verein. Wer in zwei Vereinen tätig ist, darf insgesamt nur 840 Euro steuerfrei erhalten.
Muss der Verein gemeinnützig sein, damit die Pauschalen gelten? Ja. Die Steuerfreiheit gilt nur für Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen.
Darf ich als Schüler oder Student ehrenamtlich tätig sein und Geld bekommen? Ja. Schüler und Studenten können die Pauschalen genauso nutzen wie alle anderen. BAföG wird durch die Ehrenamtspauschale in der Regel nicht beeinflusst, solange die Beträge gering bleiben.
Zählt die Übungsleiterpauschale als Einkommen für den Krankenversicherungsschutz? Nein. Einnahmen im Rahmen der Übungsleiterpauschale gelten nicht als beitragspflichtiges Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was ist eine Aufwandsspende? Wer auf seine Aufwandsentschädigung verzichtet und stattdessen eine Spendenbescheinigung erhält, kann diesen Betrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen.
Brauche ich für die Übungsleiterpauschale eine besondere Qualifikation? Nein. Die Pauschale hängt an der Art der Tätigkeit (Ausbildung, Betreuung, Pflege), nicht an einem formalen Abschluss.
Kann ich als Rentner ehrenamtlich tätig sein und Geld bekommen? Ja. Rentner können die Pauschalen genauso nutzen. Die Einnahmen beeinflussen die Rente nicht, solange sie innerhalb der Pauschalen bleiben.
Fazit: Ehrenamtliche Tätigkeit Vergütung richtig verstehen
Ehrenamtliche Tätigkeit und Vergütung schließen sich nicht aus. Wer die Regeln kennt, kann bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei verdienen, ohne auch nur eine Zeile in die Steuererklärung schreiben zu müssen.
Die wichtigsten Punkte nochmal kurz: Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) für Trainer und Betreuer, Ehrenamtspauschale (840 Euro) für alle anderen. Beide nur einmal pro Jahr, nur bei gemeinnützigen Organisationen. Über den Grenzen wird es steuerpflichtig.
Mein Rat: Kläre vor dem Start, ob dein Verein gemeinnützig ist, welche Versicherungen bestehen und wie die Abrechnung läuft. Das klingt nach Papierkram, spart dir aber im Ernstfall echte Probleme. Klares Ja zum Ehrenamt, aber mit offenen Augen.
Meta-Titel: Ehrenamtliche Tätigkeit Vergütung: Was ist steuerfrei?
Meta-Beschreibung: Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale, Versicherung und Haftung: Alles zur Vergütung im Ehrenamt einfach erklärt. Jetzt informieren.
